Fragen zu den Importbestimmungen
Warum kann ich einige Artikel nicht bestellen?
In unserem Shop sind alle uns bekannten Arten, die nicht in die USA, nach Japan, Neuseeland oder Australien importiert werden dürfen, gesperrt.
Die gesperrten Artikel werden mit einer lila Ampel und dem Hinweis "Darf nicht in Ihr Land importiert werden" gekennzeichent, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Bitte lesen Sie dazu auch Muss ich mich um Importbestimmungen kümmern?
Muss ich mich um Importbestimmungen kümmern?
In einigen Ländern gibt es Einfuhrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren zuständigen Behörden, da wir nicht die Auflistungen und Änderungen aller Staaten berücksichtigen konnten, obgleich wir bereits zahlreiche Prüfungen im Shop vornehmen.
Wir können nicht garantieren, daß alle nicht gesperrten Artikel importiert werden dürfen, und wir ersetzen keine vom Zoll oder Pflanzenschutzamt beschlagnahmten Artikel.
Es liegt in der Verantwortung des Importeurs, sich der Einfuhrbestimmungen aller Behörden seines Landes bewußt zu sein, und deren Einhaltung vor und nach dem Import sicherzustellen.
Hier finden Sie nähere Informationen:https://bicon.agriculture.gov.au/BiconWeb4.0 (Search index BICON - Australien)
https://www1.maf.govt.nz/cgi-bin/bioindex/bioindex.pl (Bio Security Index - Neuseeland)
www.env.go.jp/nature/intro/2outline/files/siteisyu_list_e.pdf (Japan)
Was ist ein Pflanzenschutzzeugnis und wieviel kostet es?
Ein Pflanzenschutzzeugnis ist notwendig, um Samen in einige Länder einführen zu dürfen. Das Zeugnis wird von uns beantragt, mit 25,40 EURO zum Selbstkostenpreis berechnet, und der Sendung beigefügt. Das Pflanzenschutzzeugnis ist nicht relevant für die Errechnung des Mindestbestellwertes.
Ein Pflanzenschutzzeugnis ist keine Garantie dafür, dass ALLE bestellten Artikel problemlos in Ihr Land eingeführt werden dürfen. Bitte informieren Sie sich bei bei Ihrem Pflanzenschutzamt oder Ihrer Zollbehörde, da wir nicht die Auflistungen und Änderungen aller Staaten berücksichtigen können. Wir ersetzen keine vom Zoll oder Pflanzenschutzamt beschlagnahmten Artikel.
Brauche ich ein Pflanzenschutzzeugnis?
Wenn Sie aus einem Land kommen, für das ein Pflanzenschutzzeugnis benötigt wird, wird es nach Ihrem Login automatisch dem Warenkorb zugefügt.
Seit dem 22. Januar 2002 erfordern auch Warensendungen in die USA ein Pflanzenschutzzeugnis. Um unseren Kunden diese Mehrkosten zu ersparen, schicken wir kleine Sendungen in die USA wöchentlich über unser Büro in Kentucky und beantragen das Pflanzenschutzzeugnis auf eigene Kosten. Nur große Bestellungen werden direkt per Kurier verschickt und benötigen ein eigenes Zeugnis.
Was verbirgt sich hinter den Zusatzkosten Hibiscus und Vicia/USDA?
Für Hibiscus und Vicia ist vor dem Import in die USA eine Pflanzenschutzbehandlung durch die USDA vorgeschrieben, da sie möglicherweise heimische Produkte des USA wie Baumwolle, Zitrusfrüchte oder Soja mit Schädlingen infizieren könnten. Diese Samen werden separiert und in einer USDA-APHIS Anlage mit Gas schädlingsfrei gemacht. Die Behandlung ist eine präventive Vorsichtsmaßnahme und beeinträchtigt nicht die Qualität der Samen. Das behandelte Saatgut wird nach der überschaubaren Verzögerung an den Kunden ausgeliefert. Durch die Pflanzenschutzbehandlung fallen zusätzliche Kosten für den Kunden an, 25,40 EUR für ein Pflanzengesundheitszeugnis und 125,00 EUR für die USDA-Pflanzenschutzbehandlung plus 15,00 EURO extra Versandkosten.